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Gerichtsurteile zur Erstattung von Ermittlungskosten
Die nachfolgend aufgeführten Gerichtsurteile sollen lediglich darüber informieren, in welchen beispielhaften Fällen Ermittlungskosten erstattungsfähig sind. Es handelt sich dabei nicht um eine Rechtsberatung:
BAG Urteil vom 17.09.1998, Az.: 8AZR 175/97 Hat der Arbeitgeber den begründeten Verdacht, dass ein Arbeitnehmer seine Krankheit nur vortäuscht, so kann er diesen Verdacht durch Beauftragung einer Detektei klären lassen und von überführten Arbeitnehmern die entstandenen Kosten verlangen.
LAG Düsseldorf vom 04.07.1995 Az.: 7 TA 243/94 Die Notwendigkeit und der Umfang der Ermittlungen bei Einschaltung einer Detektei sind durch Vorlage von Ermittlungsberichten nachzuweisen.
AG Hamburg Az. 38 C 110/96 Mieter, die in einem Räumungsprozess mit Hilfe eines Detektivs die Eigenbedarfsgründe der Vermieterin als unrichtig entlarven, können die Detektivkosten vom Vermieter ersetzt bekommen.
OLG München vom 18.06.1993, Az.: 11 W 1592/93 Detektivkosten sind erstattungsfähig, wenn die durch die Detektei getroffenen Feststellungen nach den Umständen des Einzelfalles notwendig und nicht anderweitig einfacher zu erlangen waren, was durch Vorlage es Ermittlungsberichtes und spezifischer Abrechnungen glaubhaft zu machen ist. Die unmittelbaren, prozessbezogenen Feststellungen er Detektei müssen auch die prozessuale Stellung des Auftraggebers vorteilhaft verändert haben.
OLG Koblenz Az.: 11 WF 99/06 Ex-Frau muss Detektei bezahlen.
OLG Stuttgart Az.: 8WF 96/88 Detektivkosten zur Ermittlung eines nicht nachweisbaren schwerwiegenden Fehlverhaltens können im Verfahren wegen Trennungsunterhalt erstattungsfähig sein.
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